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Stegordnung der Abteilung Segeln

S t e g o r d n u n g                            Jan. 2017

Für die Benutzung der Steganlagen gelten folgende Bestimmungen, an die alle Vereinsmitglieder gebunden sind:

  1. Arbeiten an den Stegen werden vom Abteilungsleiter Segeln angeordnet, die Stegmeister sind darüber hinaus berechtigt Arbeiten zu verteilen bzw. zu veranlassen, wenn diese bei Bedarf nötig und unverzüglich ausgeführt werden müssen. Jeder Stegplatzinhaber hat den von ihm benutzten Stegplatz in ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Erforderliche Instandsetzungen sind mit dem Stegmeister abzustimmen.
  2. Der für das laufende Jahr zum Stegdienst eingeteilte Steg ist verantwortlich für die Stegbedienung. Hierbei sind die unterschiedlichen Wasserstände zu beachten, das heißt, die Stege müssen bei starken Regen- oder Trockenperioden auch innerhalb der Woche bedient werden.
  3. Das Betreiben von elektrischen Geräten auf den Stegen mittels Netzspannung 230 /400 V ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  4. Die Holzteile der Seitenausleger müssen durch die Stegplatzinhaber an den Kopfenden mit Tampen o.ä. gesichert werden. Unmittelbar vor dem Stegabbau müssen diese Befestigungen wieder entfernt werden. Die Belagdielen der Stege dürfen nicht durch Bohren oder Nageln beschädigt werden. Für die Festmacher an den Booten sollten möglichst Ruckfender angebracht werden, keinesfalls dürfen Ketten verwendet werden.
  5. Das Anlegen an den Kopfenden der Stege ist nur kurzfristig gestattet (Setzen oder Bergen der Segel).
  6. Die Boote dürfen an den Stegen nur mit Wasser gewaschen werden. Das Zusetzen von Reinigungsmitteln oder der Gebrauch von Lösungsmitteln ist nicht erlaubt.
  7. Gästen ist das Betreten der Steganlage nur in Begleitung eines Stegplatzinhabers erlaubt. Eltern haften für ihre Kinder. Vereinsmitglieder haften für ihre Gäste. Nichtschwimmer haben beim Betreten der Steganlage eine Schwimmweste zu tragen. Das Betreten der Steganlage geschieht auf eigene Gefahr.
  8. Um Unbefugte am Betreten des Vereinsgeländes und der Stege zu hindern, sind Pforten zum Vereinsgelände sowie die Tore zu den Stegen stets zu schließen.
  9. Stegplatzinhaber und Landlieger müssen den Abschluss einer üblichen Haftpflichtversicherung für Wassersport nachweisen, und diese in Kopie beim Vorstand einreichen.
  10. Jeder Stegbenutzer hat sich so zu verhalten, dass durch ihn niemand geschädigt, behindert oder belästigt wird.
  11. Zur Einhaltung der Stegordnung sind alle Mitglieder verpflichtet.

Abteilungsleiter Segeln

Frank Skarba

WSVI-Stegordnung (PDF)